Gastherme in 2023 bestellt, kann sie auch gegen die Alte noch in 2024 getauscht werden?
Das ist möglich. Unter Umständen sind dann jedoch die Regelungen des neuen GEG zu befolgen. Liegt in Ihrer Kommune bereits eine Wärmeplanung vor, müssen Sie die fossile Heizung mit Biomethan (Biogas 65 %) oder Regenerative-Energien-Anlagen (65 % der Wärmeabgabe) kombinieren.
Liegt keine Wärmeplanung vor, dürfen Sie die Gasheizung 2024 tauschen. Sie müssen diese dann allerdings Schritt für Schritt auf regenerative Energien umrüsten. Infrage kommen Biogas oder grüner/blauer Wasserstoff. Der geforderte Anteil regenerativer Energien steigt schrittweise. So sind 2029 15 Prozent des Verbrauchs damit zu decken. 2035 steigt der Wert auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Biogas bzw. Gas mit Biomethananteil lässt sich dabei ohne Umrüstarbeiten nutzen. Sie benötigen lediglich einen entsprechenden Vertrag von Ihrem Gasanbieter.
Haben Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen und bauen Sie die Heizung bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 ein, sind keine besonderen Vorgaben zu beachten. In diesem Fall gelten die Regelungen des aktuellen GEG 2023.