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Expertenrat

Gelten die Anforderungen des GEG auch bei selten genutzten Gebäuden?

Frage von Günter G. am 03.10.2023 

Wir haben ein altes Haus in Bayern, welches in Summe von uns ca. 3 Monate im Jahr als Nebenwohnsitz bewohnt wird. Ist es richtig, dass vor diesem Hintergrund das neue GEG nicht greift und folglich weder die 10 %-Fassadendämmregel noch die Vorgabe der 65 %-Regel erneuerbarer Energie bei Heizungskauf sowie keine Dämmpflicht des Dachs bzw. der oberen Geschossdecke greift?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach § 2 GEG sind wenig genutzte Wohngebäude von den Anforderungen des GEG ausgenommen. Voraussetzung ist, dass das Haus für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung verbraucht. Eine entsprechende Bestätigung bekommen Sie von einem Energieberater aus Ihrer Region. Sind Sie unsicher, ob Sie die Vorgaben erfüllen, bekommen Sie rechtssichere Auskünfte auch von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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