Wir haben seit 1973 eine VHF mit Eternitplatten und 4 cm Dämmung. Wir wollen jetzt nur alle Eternitplatten erneuern. Das kostet nur 1 Million Euro. Dämmung und Unterkonstruktion sollen bestehen bleiben, denn das kostet alles 8 Millionen Euro. Ist das zulässig?
In Paragraf 48 und Anlage 7 fordert das Gebäudeenergiegesetz die Dämmung der Fassade, wenn Sie Verkleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen anbringen. Das gilt nicht, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert wurde. Auch dann, wenn Ausgaben und Einsparungen in keinem Verhältnis stehen, können Sie auf die zusätzliche Dämmung verzichten. Im letztgenannten Fall greift Paragraf 102 des Gebäudeenergiegesetzes.
Möchten Sie eine Befreiung beantragen, müssen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit der für das GEG verantwortlichen Behörde in Ihrer Region zusammensetzen. Andernfalls drohen hohe Strafen, wenn Sie die Anforderungen nicht einhalten.