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Expertenrat

Müssen wir dämmen, wenn wird etwa 15 Prozent der Fassade erneuern?

Frage von Reinhold K. am 09.10.2023 

In unserem Haus (12 Wohneinheiten; gebaut 1905) in Berlin soll die Fassade renoviert werden. Der Putz wir ca. um 15 % erneuert. Ist in diesem sehr gut isolierten Mauerwerk eine Dämmung erforderlich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich greift § 48 des Gebäudeenergiegesetzes, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fassade erneuern, indem Sie den Putz abschlagen und neue aufbringen oder eine Verkleidung (Platten, Riemchen etc.) außen abringen.

Nach Anlage 7 GEG gilt jedoch eine Ausnahme. So müssen Sie nichts weiter unternehmen, wenn die Außenwand nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist. Ob das der Fall ist, kann ein Energieberater aus Ihrer Region erklären.

Erfüllen Sie den Ausnahmetatbestand nicht, müssen Sie die sanierten Bereiche dämmen. In der Regel entscheiden sich Sanierer dann dafür, die Fassadendämmung komplett oder zumindest an einer kompletten Fassadenseite zu erneuern.

Da die Bundesländer unterschiedlich mit den GEG vorgaben umgehen, bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. In Berlin ist das die Oberste Bauaufsicht im Ministerium für Stadtentwicklung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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