Ich habe eine 25 Jahre alte Heizung. Darf ich nächstes Jahr, wenn der Brenner kaputt geht, noch einen Neuen einbauen? Muss ich dann in 3 Jahren eine neue Heizung einbauen lassen? Oder sollte ich dieses Jahr den Brenner tauschen, weil es nur noch dieses Jahr geht?
Aktuell können wir Ihnen diese Frage nicht verbindlich beantworten, da die gesetzlichen Anforderungen dazu noch nicht festgelegt wurden. Im Moment existiert nur ein Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), der sich allerdings auch noch ändern kann.
Stand heute ist die Reparatur der Anlage möglich, auch ohne einen neuen Wärmeerzeuger einbauen zu müssen. Wichtig ist allerdings, dass es sich bei der Anlage um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt. Andernfalls könnte nach 30 Jahren im Betrieb die gesetzliche Austauschpflicht greifen.
Ist ein Austausch des Wärmeerzeugers nötig, weil dieser zu alt oder irreparabel kaputt ist, gelten ab 2024 (voraussichtlich) die Anforderungen der dann geänderten GEG-Novelle.