Es geht um ein Einfamilienhaus, bewohnt von mir und meiner Mutter (von uns beiden schon seit vor Februar 2002 bewohnt). Wir beide sind zu je 50 % Eigentümer (Erbengemeinschaft; auch dies schon vor Februar 2002). Meine Mutter möchte nun Ihren Teil als Schenkung an mich übertragen. Gilt dann die Sanierungspflicht?
Unserer Auffassung nach ist in diesem Fall nichts zu beachten, da Sie beide als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mindestens eine Wohnung davon bereits am 01. Februar 2002 bewohnt haben. Da die Länder mit den Vorgaben des GEG teils unterschiedlich umgehen, bekommen Sie eine verbindliche Antwort nur von der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland.