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Expertenrat

Bekommen wir den Geschwindigkeitsbonus, wenn wir die Rechnung der Gasheizung nicht mehr haben?

Frage von Andrea L. am 18.02.2024 

Unsere Gasheizung wird im Mai 20 Jahre alt, wir haben aber keine konkrete Rechnung mehr. Wir haben aber schon ein Angebot und möchten jetzt wechseln. Gibt es dann den Geschwindigkeitsbonus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Alter der Heizung können Sie in aller Regel auch mit dem Aufdruck auf dem Typenschild und dem Protokoll des Schornsteinfegers nachweisen. Letzterer hat ein Kehrbuch, in dem alle Anlagen eingetragen sind.

Erfüllen Sie sonst alle Voraussetzungen (selbstnutzender Eigentümer etc.) erhalten Sie den Geschwindigkeitsbonus zur Heizungsförderung.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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