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Expertenrat

Bekomme ich die Heizungsförderung mit Geschwindigkeitsbonus bei einer 20 Jahre alten Ölheizung und wie weise ich den Einkommensbonus nach?

Frage von Thomas S. am 28.12.2023 

Muss meine Ölheizung 20 Jahre oder älter sein, um eine Förderung zu erhalten? Ich bin Eigentümer eines mitgenutzten Zweifamilienhauses. Wie wird hier die Förderung für einen Heizungstausch berechnet und für welche Jahre muss ich für den Einkommensbonus ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 40.000,00 € nachweisen, wenn ich im Jahr 2028 die Wärmepumpe einbauen lassen würde?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um den Geschwindigkeitsbonus, gilt bei Ölheizungen kein Mindestalter. Das Einkommen weisen Sie anhand der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung nach. Zudem benötigen Sie eine Meldebescheinigung / Meldebestätigung für alle relevanten Haushaltsmitglieder sowie ein Grundbuchauszug, um den Status "privater Selbstnutzer" nachzuweisen. Sind mehrere Eigentümer vorhanden und nutzen diese die Heizung gemeinsam, erhalten Sie den Einkommensbonus unter Umständen nicht.

Da es sich nicht um ein selbst genutztes Einfamilienhaus handelt, ist außerdem Folgendes zu beachten: Den Geschwindigkeits- und Einkommensbonus bekommen Sie nur für die selbst genutzte Wohneinheit. Für die andere Wohneinheit können Sie die Grundförderung in Höhe der jeweils förderbaren Kosten beantragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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