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Expertenrat

Ist der Einbau einer H2-Ready Gasbrennwertheizung 2024 erlaubt?

Frage von Marcus P. am 19.02.2024 

Darf ich eine Gasbrennwerttherme noch im Jahr 2024 einbauen lassen (1 zu 1 gegen die alte Gastherme), wenn diese H2 -Ready ist? Wenn ja, gibt es da auch einen Stichtag?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist möglich. Allerdings sind dabei einige Voraussetzungen zu erfüllen. H2-Ready bedeutet in diesem Fall, dass die Anlage zu 100 Prozent mit Wasserstoff auskommt. Das schaffen die meisten Geräte, die Sie aktuell kaufen können, noch nicht. Hier liegt der H2-Anteil in der Regel bei 20 Prozent. 2025 sollen vermehrt Gasgeräte mit 100 Prozent Wasserstofffähigkeit herauskommen.

Wichtig ist außerdem, dass die Versorgung mit Wasserstoff bereits möglich ist. Besteht diese Möglichkeit im Moment noch nicht, muss die kommunale Wärmeplanung Ihre Region als Wasserstoffnetzausbaugebiet ausweisen (siehe § 71 i. V. m. § 71 k GEG)

Sie können aber auch unabhängig davon eine Gasheizung einbauen. Liegt die Wärmeplanung noch nicht vor, müssen Sie in Zukunft Gas mit einem entsprechenden Biogasanteil bestellen. Dieser liegt 2029 erstmals bei 15 Prozent und steigt 2035 auf 30 Prozent sowie 2024 auf 60 Prozent.

Rüsten Sie die Gasheizung nach Veröffentlichung der Wärmeplanung nach, können Sie diese gleich mit 65 Prozent EE-Gas (Biomethan) betreiben. Ausnahmen bestehen nur, wenn ein Wasserstoffnetz (siehe oben, keine EE-Pflicht) oder ein Wärmenetz geplant ist. Sieht die Wärmeplanung ein Wärmenetz vor, können Sie erst einmal jede Heizung installieren, wenn der Netzbetreiber Sie spätestens 10 Jahre nach Vertragsabschluss mit Wärme entsprechend den Anforderungen des GEG beliefert.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder Fachhandwerker aus Ihrer Region. Die Experten prüfen die individuellen Gegebenheiten und zeigen auf dieser Basis auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Weitere Informationen zum Thema finden Sie außerdem in unserem Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch".

Übrigens: Installieren Sie eine zu 100 Prozent wasserstofffähige Gasheizung, bekommen Sie die Heizungsförderung für die Mehrkosten der Wasserstofffähigkeit.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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