Meine Gasheizung ist mehr als 30 Jahre alt, es handelt sich um eine Niedertemperaturheizung. Das Gebäude wurde 1937 gebaut. Muss ich die Heizung austauschen?
Handelt es sich um eine Niedertemperaturheizung, besteht keine gesetzliche Pflicht zum Austausch der alten Heizung. Das gilt sowohl für dieses Jahr als auch für 2024, wenn die novellierte Version des GEG in Kraft tritt.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist es jedoch ratsam, einen Heizungstausch in Erwägung zu ziehen. Das sorgt häufig für sinkende Heizkosten und ist durch attraktive Angebote zur Förderung der Heizung aktuell günstig. Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.