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Expertenrat

Haben wir Bestandsschutz bis 2044, wenn wir in den kommenden Jahren eine neue Gasheizung einbauen lassen?

Frage von B. H. am 25.07.2023 

Wir Leben in einer kleinen Gemeinde (6.000 EW). Kann ich hier noch eine Gastherme bis 2028 einbauen und habe ich dann Bestandsschutz bis 2044? Oder müssen wir, um den Bestandsschutz bis 2044 zu erhalten, noch dieses Jahr wechseln? Was greift, wenn die Gemeinde keine Wärmeplanung macht? Wie sieht es in unserer Lage (Einzelheizung mit Flüssiggas ohne Möglichkeit, in die Wärmeplanung einzufließen) aus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt keine Antwort geben, da die Reform des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht abgeschlossen ist. Auf Basis der bekannten Informationen dürfen Sie auch in Zukunft eine reine Gasheizung einbauen, für die dann aller Voraussicht nach auch der Bestandsschutz gilt. Wie lange, lässt sich nicht absehen, da sich die Gesetzeslage in der jüngsten Vergangenheit in kurzer Zeit teils grundlegend geändert hat. Wir gehen aber davon aus, dass Sie funktionierende neue Technik nicht vor dem Ablauf der rechnerischen Lebensdauer (15 Jahre) austauschen müssen.

Häufig lohnt es sich aber, auf regenerative Alternativen zu setzen. Dazu gehören Pellets, die allerdings viel Platz voraussetzen. Auch Wärmepumpen lohnen sich in vielen Gebäuden - abhängig vom energetischen Zustand allein oder in Kombination mit einer Gasheizung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die attraktive Förderung der Heizung.

Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.

Im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?" halten wir Sie zum Gebäudeenergiegesetz und der geplanten Novelle auf dem Laufenden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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