Wir Leben in einer kleinen Gemeinde (6.000 EW). Kann ich hier noch eine Gastherme bis 2028 einbauen und habe ich dann Bestandsschutz bis 2044? Oder müssen wir, um den Bestandsschutz bis 2044 zu erhalten, noch dieses Jahr wechseln? Was greift, wenn die Gemeinde keine Wärmeplanung macht? Wie sieht es in unserer Lage (Einzelheizung mit Flüssiggas ohne Möglichkeit, in die Wärmeplanung einzufließen) aus?
In diesem Fall können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt keine Antwort geben, da die Reform des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht abgeschlossen ist. Auf Basis der bekannten Informationen dürfen Sie auch in Zukunft eine reine Gasheizung einbauen, für die dann aller Voraussicht nach auch der Bestandsschutz gilt. Wie lange, lässt sich nicht absehen, da sich die Gesetzeslage in der jüngsten Vergangenheit in kurzer Zeit teils grundlegend geändert hat. Wir gehen aber davon aus, dass Sie funktionierende neue Technik nicht vor dem Ablauf der rechnerischen Lebensdauer (15 Jahre) austauschen müssen.
Häufig lohnt es sich aber, auf regenerative Alternativen zu setzen. Dazu gehören Pellets, die allerdings viel Platz voraussetzen. Auch Wärmepumpen lohnen sich in vielen Gebäuden - abhängig vom energetischen Zustand allein oder in Kombination mit einer Gasheizung. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die attraktive Förderung der Heizung.
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Im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?" halten wir Sie zum Gebäudeenergiegesetz und der geplanten Novelle auf dem Laufenden.