Meine Heizung in meinem Ferienhaus (auf dem Dachboden) ist defekt und ich brauche eine neue. Was mache ich nun?
Wir empfehlen in diesem Fall den Kontakt zu einem Fachhandwerker aus Ihrer Region. Dieser zeigt auf, welche Möglichkeiten bestehen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Heizungsgesetz / GEG 2024: Das gilt jetzt beim Heizungstausch". Im Beitrag zur Förderung der Sanierung ab 2024 zeigen wir außerdem auf, welche Fördermittel Sie beantragen können. Letzteres ist aktuell nachträglich möglich, da die Fördergeber die technischen Voraussetzungen für die Heizungsförderung ab 2024 bisher nicht schaffen konnten.
Beachten Sie, dass Ferienhäuser unter Umständen nicht in den Geltungsbereich des GEG fallen. Der Fall ist das bei Wohngebäuden, die für eine Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten jährlich bestimmt sind oder bei Wohngebäuden mit begrenzter jährlicher Nutzungsdauer, wenn der zu erwartende Energieverbrauch bei weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung liegt. Trifft das auf Ihr Gebäude zu, müssen Sie sich nicht an die neuen GEG-Regeln halten und können jede Heizung einbauen.