Ist für das neue KfW-Programm 458 der hydraulische Abgleich nach Verfahren B verpflichtend?
Ja, die Förderung der neuen Heizung bekommen Sie nur, wenn Sie einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen lassen. Dabei handelt es sich um das detaillierte und auf Berechnungen basierende Verfahren zum hydraulischen Abgleich der Heizung.
Nachlesen können Sie das unter Punkt 3.1. der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Zudem ist die Durchführung folgender Maßnahmen und die Installation folgender technischer Komponenten für eine Förderung grundsätzlich erforderlich: [...] - Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B gemäß Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs der „VdZ − Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V.“ (www.vdzev.de/broschueren/formularehydraulischer-abgleich). Bei luftgeführten Systemen sind die Luftvolumenströme anzupassen."