Wenn man den in Schleswig-Holstein über die IB.SH möglichen Zuschuss für Einbruchschutz (Haustür) nutzt, kann man für die Erneuerung der Haustür (energiesparend) dann trotzdem (zusätzlich) den Steuerbonus (Aufwendungen für energetische Maßnahmen) nutzen?
Das ist aller Voraussicht nach nicht möglich. In § 35c EStG heißt es dazu: "Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit [...] es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden." Die IB.SH lässt eine Kombination in Ihren Richtlinien grundsätzlich zu, beruft sich dabei aber auf die Vorgaben der anderen Förderangebote. Sind Sie unsicher, bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort nach individueller Prüfung von einem Steuerberater aus Ihrer Region.