Beim Ausfüllen der BzA gibt es die Ankreuzmöglichkeiten "Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien, die die Anforderungen der Anlage TMA der Richtlinie erfüllen". Was genau ist hier gemeint?
Zur innovativen Heiztechnik gehören nach BEG-EM-Richtlinie Anlagen, die auf erneuerbare Energien basieren, diese nutzen, um mindestens 80 Prozent der Gebäudeheizlast abzudecken und nicht in die anderen Kategorien der BEG-EM-Richtlinie passen. Entsprechende Lösungen sind in einer Liste der Fördergeber aufgeführt. Diese ist aktuell leer.