Muss beim Antrag eines ISFP erst die Prüfung und Bewilligung abgewartet werden, bevor man ein Gewerk vergibt? Oder reicht in diesem Fall, wie auch beim Antrag auf Zuschüsse das Datum des Antrages, um den zusätzlichen Bonus von 5 % zu erhalten?
Geht es um die Erstellung des Sanierungsfahrplanes, müssen Sie sich um nichts kümmern. Denn hier übernimmt Ihr Energieberater die Beantragung nach der Beauftragung.
Im Anschluss daran prüft der Experte Ihr Fördervorhaben und erstellt eine Bestätigung (Technische Projektbeschreibung).
Haben Sie einen fertigen Sanierungsfahrplan sowie die Bestätigung Ihres Energieberaters vorliegen, können Sie die BEG-Förderung über die BAFA-Webseite (Zuschuss) oder Ihre Hausbank (Darlehen mit Tilgungszuschuss ab 01.07.2021) beantragen. Direkt nach Antragseingang ist es dann möglich, auf eigenes finanzielles Risiko mit der Sanierung zu beginnen. Ob Sie die Förderung tatsächlich bekommen, erfahren Sie allerdings erst aus dem Bewilligungsbescheid vom BAFA.