Kann beim Hausverkauf auf Vorlage des Energiebedarfsausweises verzichtet werden, wenn ein aktueller iSFP vorliegt? Kann der Käufer die 5 % Förderung bei Umsetzung der im ISFP empfohlenen Einzelmaßnahmen auch beantragen, wenn der iSFP vom vorigen Eigentümer in Auftrag gegeben wurde?
Der iSFP ersetzt unseres Wissens keinen Energieausweis. Er ist aber immer an ein Gebäude gebunden und lässt sich daher nach einem Verkauf auch vom neuen Eigentümer verwenden, um den entsprechenden Förderbonus zu erhalten.