Ich kann einen Kaminofen von Haas & Sohn kostenlos haben und finde dort keine Altersangabe - nur die Typ-Nr. 191,1 und Reg Nr. 82 AM 51 DIN 8890. Leider kann ich damit nichts anfangen. Können Sie mir helfen? Wie alt darf er sein, damit ich ihn jetzt noch einbauen darf und wie lange darf er dann noch in Betrieb sein?
Der Ofen vom Typ "Carina" wurde vermutlich vor 2009 gebaut. Erfüllt er die hohen Anforderungen der 1. BImSchV nicht, muss er spätestens zum 31.12.2024 mit einem Abgasfilter nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Abhängig vom Baujahr kann das auch schon früher der Fall sein. So mussten alle Geräte, die die BImSchV-Grenzwerte nicht erreichten und vor 1995 eingebaut wurden, bereits Ende 2020 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Eine konkrete Antwort erhalten Sie hier leider nur vom Hersteller. Hier ein Link zum Kontaktformular.