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Expertenrat

Erfüllt unser Kanin die Anforderungen der 1. BImSchV oder müssen wir nachrüsten?

Frage von Holger O. am 29.10.2023 

Können wir unseren sehr gut gewarteten Kamin (Schmid Einsatz Lina 45/45 h) über das Jahr 2024 hinaus weiter betreiben?

Laut Typenschild: Bauart A 1; Nach DIN 18895; Leistung: 7 kW; Mit Nachheizfläche: 9 kW; Prüfnummern RO - 950044 und ...950037 nach HKI und EFA

Bitte geben Sie uns Bescheid und erklären, was, wenn notwendig, wie genau geändert werden muss!

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass der Kamin die aktuellen Anforderungen erfüllt und weiter betrieben werden darf. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von Ihrem Schornsteinfeger, der die Anlage prüft und einschätzt. 


Emissionsdaten und Informationen darüber, welche Feuerstätten ausgetauscht werden müssen oder weiter betrieben werden dürfen, finden Sie dabei auch in der HKI-Kamindatenbank. Entscheidend ist hier der Eintrag "2. Stufe BImSchV" im Abschnitt "Bewertung von Emissionsdaten und Wirkungsgrad Holz".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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