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Expertenrat

Wie kann ich Fördermittel aus dem Programm 153 der KfW zum energieeffizienten Neubau beantragen?

Frage von Hans B. am 05.03.2020 

Ich würde gerne die KfW-Förderung aus dem Programm 153 (KfW-Effizienzhaus 55) in Anspruch nehmen. Ich möchte die Finanzierung ohne Bankkredit vornehmen. Wie funktioniert die Beantragung bei der KfW?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei der Förderung handelt es sich um ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von maximal 120.000 Euro pro Wohnung, das bei dem Bau eines KfW-Effizienzhauses mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent ausgestattet ist.

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie zunächst einen Energie-Effizienz-Experten beauftragen. Der Energieberater prüft das Vorhaben und erstellt eine Bestätigung. Die Beantragung der Mittel erfolgt über einen Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihre Hausbank. Die Bank leitet alle Angaben an die KfW weiter und zahlt das Darlehen aus. Nach Abschluss des Vorhabens prüft ein Energieberater, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Er erstellt eine "Bestätigung nach Durchführung", die Sie an Ihre Bank weitergeben müssen. Im Anschluss daran bekommen Sie den Tilgungszuschuss gutgeschrieben, wodurch die zurückzuzahlende Kreditsumme sinkt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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