Wir sind gerade in der Planung eines neuen Einfamilienhauses. Da ich schwerbehindert bin, möchte ich bereits zu Beginn barrierefrei bauen und dafür einen Fahrstuhl sowie eine Rampe am Eingang vorsehen. Greift für so ein Vorhaben der KFW-Zuschuss 455-B oder gilt dieses Programm nur für Bestandsimmobilien?
Das KfW-Programm 455-B kommt genau wie die zugehörige Darlehens-Variante (KfW 159) nur bei Umbauarbeiten infrage. Für Neubauten können Sie das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) oder eine mögliche Landesförderung nutzen. Darüber hinaus gibt es attraktive Fördermittel für den Bau besonders energiesparender Gebäude. Einen Überblick geben wir in der Rubrik "Förderung" auf unserem Partner-Portal aktion-pro-eigenheim.de.
Prüfen Sie auch, ob bei Neubauten ein Zuschuss der Pflegekasse infrage kommt. Diesen gibt es für Maßnahmen zu mehr Barrierefreiheit in Höhe von bis zu 4.000 Euro.