Expertenrat

Muss für die KfW-Förderung zum Einbruchschutz ein Energieberater hinzugezogen werden?

Frage von Karlheinz K. am 06.04.2017 

Ist für den Zuschuss Einbruchsschutz (Programm 455) ein Energieberater erforderlich? Wenn ja, was sind die Kosten hierfür? Welcher Antrag ist auszufüllen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für das Programm 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitions­zuschuss" der KfW ist kein Energieberater nötig. Zu beantragen ist die Förderung über das Online-Zuschussportal der KfW. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Antrag auf Zuschuss für Sanierung einfach online stellen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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