Wir sanieren ein altes Haus und haben einen KfW-Kredit aufgenommen. Können wir trotzdem noch was absetzen?
Maßnahmen, die bereits von der KfW gefördert wurden, dürfen Sie nicht noch einmal fördern lassen - etwa mit dem Steuerbonus für die Sanierung. Anders ist das, wenn Sie Maßnahmen auf beide Programme aufteilen. Dann ist es beispielsweise möglich, Sanierungsarbeit A mit einem KfW-Kredit und Sanierungsarbeit B mit dem Steuerbonus fördern zu lassen. Wichtig ist, dass Sie Maßnahmen, Aufträge und Rechnungen entsprechend trennen.
Geht es bei den Arbeiten, die noch nicht in der KfW-Förderung sind, um nicht förderbare Maßnahmen, steht Ihnen unter Umständen der Steuerbonus für Handwerkerleistungen zur Verfügung. Über diesen können Sie 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von der Steuer absetzen. Eine Doppelförderung ist aber auch hier ausgeschlossen.