Ich habe im Januar 2022 die Zusage für Nichtwohngebäude KFW 40 EE erhalten. Welche Argumente für eine 24 Monate Verlängerung werden anerkannt?
Darlehen zur Neubauförderung von Effizienzgebäuden werden grundsätzlich befristet für 12 Monate zugesagt. Anschließend verlängert sich die Frist ohne gesonderten Antrag um 24 Monate. Genügt das nicht, können Sie eine weitere Verlängerung um 12 Monate beantragen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie nicht selbst für die Verzögerung verantwortlich sind.
Beachten Sie bitte, dass in der Regel ab dem 13. Monat nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides Bereitstellungszinsen auf den bisher nicht abgerufenen Kreditbetrag anfallen.
Unser Tipp: Besprechen Sie die Verlängerung mit Ihrem Finanzierungspartner, um keine Förderansprüche zu verlieren.