Ich habe 2022 für den Austausch der Ölheizung und Einbau einer Wärmepumpe 45 % Fördermittel bis zum Höchstbetrag von 60.000,--, also 27.000,-- € erhalten. Meine Kosten (u.a. Einbau einer Fußbodenheizung) waren weitaus höher. Kann ich für die darüber hinaus gehenden Kosten die steuerlichen Handwerkerleistungen nach $ 35a EStG erhalten. Gibt es hierfür schon gerichtliche Entscheidungen?
Eine direkte Kombination der BEG-Förderung mit einem Steuerbonus (§ 35a "Handwerkerbonus" oder § 35c "Sanierungsbonus") ist leider nicht möglich.
Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hier heißt es: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach den §§ 35a und 35c des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen. Antragsteller müssen sich verpflichten, für dieselbe Maßnahme keinen Antrag auf steuerliche Förderung zu stellen oder bestätigen, dass kein Antrag auf steuerliche Förderung gestellt wurde."
Möglich ist es allerdings, die BEG-EM- und die steuerliche Förderung parallel in Anspruch zu nehmen, wenn es um unterschiedliche Maßnahmen geht. Achten Sie dabei darauf, dass Sie alle Kosten immer eindeutig einem Fördervorhaben zuweisen. Kommt es zu einer Überschneidung, stellt das eine nicht erlaubte Doppelförderung dar.