Das Zweifamilienhaus ist im Besitz meines Vaters. Ich bewohne die oberen zwei Stockwerke und das unterste Stockwerk ist eine Ferienwohnung. Jetzt plane ich, eine PV Anlage auf das Dach zu montieren. Ich konnte bisher noch nicht genau rausfinden, wie das nachher ablaufen könnte, mit dem Verkauf des Stromes an die Ferienwohnung, die unter ihm läuft. Gibt es solch ein Fall schon?
Grundsätzlich gibt es spezielle Mieterstrommodelle. Damit schließen Sie einen Vertrag mit dem Betreiber der Ferienwohnung und beliefern diesen mit Solarstrom und Ersatzstrom, wenn die PV-Anlage selbst keine Energie liefert. Da Sie in diesem Fall die Rolle eines Energieversorgers einnehmen, empfehlen wir Ihnen, dazu einen Dienstleister zu beauftragen.
Betreiben Sie die Ferienwohnung selbst, ist es etwas einfacher. Denn hier verkaufen Sie Strom direkt an den Mieter, der selbst keinen Stromvertrag abschließt. Ein separater Mieterstromvertrag ist dabei grundsätzlich nicht nötig. So ist es zum Beispiel möglich, die Stromkosten pauschal in die Mietkosten zu inkludieren.
Wir empfehlen, das Thema mit einem Abrechnungsdienstleister aus Ihrer Region zu besprechen, um das passende Modell zu finden und rechtssicher umzusetzen.