Ich habe folgendes Problem: Zwei Eigentümer beantragen den Einbau von jeweils 3 Stück Olimpia Splendid UNICO PRO Inverter 30 HP EVA - Monoblock Klimageräten, d.h. es sind 12 Kernbohrungen a 20 cm erforderlich. Unter den Bohrungen liegen u. a. Schlafzimmer anderer Eigentümer. Es handelt sich um ein Haus mit 6 ETW (Effizienzhaus nach EnEV 2009, Porotonziegel, keine Wärmerückgewinnung, luftdicht gebaut mit Blower-Door-Test).
Geht durch diese Maßnahme der Status als Effizienzhaus verloren? Stellen die Luftauslässe eine unbillige Benachteiligung der anderen Eigentümer dar (u. a. Betriebsgeräusche, Schallübertragung durch Wandmontage, Kondensatablauf).
Die Wanddurchführungen gehören zur technischen Anlage und sind daher im Sinne der Gebäudedichtheit grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Sie werden im Rahmen des Blower-Door-Tests in aller Regel mit Ballblasen oder ähnlichem abgedichtet. Wir gehen daher nicht davon aus, dass das Gebäude die Klassifizierung als Effizienzhaus verliert, sofern die Anlagen fachgerecht eingebaut werden.
Ob andere Eigentümer benachteiligt werden, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Das hängt von den tatsächlichen Auswirkungen (Strömungsgeräusche etc.) ab. Da es sich um Monoblockgeräte mit Verdichter im Innenraum handelt, sind die Geräusche außen grundsätzlich leiser als bei Split-Geräten. Eine verbindliche Einschätzung kann hier jedoch nur ein Energieberater oder Sachverständiger aus Ihrer Region geben.
In der Regel ist es so, dass der Einbau des Klimageräts weder eine grundlegende Umgestaltung noch eine unbillige Benachteiligung gemäß § 20 Abs. 4 WEG darstellt und ein WEG-Beschluss daher grundsätzlich nicht erforderlich ist. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und den Wünschen/Befürchtungen der anderen Eigentümer, kann sich das im Einzelfall jedoch anders darstellen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und die anderen Eigentümer von Beginn an mitzunehmen, empfehlen wir den Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht. Dieser prüft den Fall individuell. Er gibt eine eine fundierte Einschätzung ab und steht den Sanierern bei rechtlichen Schritten zur Seite.