Expertenrat

Wir haben das Haus 1992 als Eigentümer übernommen. Gilt die Nachrüstpflicht aus dem Gebäudeenergiegesetz?

Frage von Manfred D. am 29.08.2021 

Besteht eine Sanierungspflicht der Eigentümer (Kinder) auch dann, wenn die Übertragung des Hauses schon 1992 stattgefunden hat? Oder erst, wenn das Haus erneut verkauft wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nein. Sofern Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens 01. Februar 2002 selbst bewohnen, sind Sie von den Nachrüstpflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ausgenommen. Diese greifen dann erst, wenn das Gebäude erneut einen neuen Eigentümer bekommt (Eigentumswechsel nach 2002). Dann jedoch bei Verkauf, Erbe oder Schenkung. Für die Erfüllung der Pflichten haben neue Eigentümer dann zwei Jahre Zeit.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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