Mein Energieberater moniert, dass er keinen Überweisungsbeleg von mir bekommen hat, worauf man erkennen kann, das Entsorgungskosten bezahlt wurden für die alte Ölheizung. Mein Heizungsbauer hat diese Position auch nicht auf der Rechnung separat aufgeführt, jedoch in der Fachunternehmererklärung bestätigt, dass die Ölheizung - nach Einbau einer Pelletheizung - fachgerecht entsorgt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf dem Eingabeformular der BAFA eine Position ist, die da lautet: "Nachweis Überweisung in Sa. Entsorgungskosten Ölheizung".
In diesem Fall geht Ihr Energieberater auf Nummer sicher. Er muss dem BAFA gegenüber bestätigen, dass alle Kosten rechtmäßig und förderbar sind. Dazu gehört nach Anforderungen des BAFA auch der Nachweis von Zahlungen mit einem Überweisungsbeleg. Nachlesen können Sie das in Punkt 9.5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Rechnungen sind unbar zu begleichen und die entsprechenden Belege (zum Beispiel Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise vom Antragsteller aufzubewahren bzw. einzureichen."
Im FAQ zum BEG fordert das BMWK den Nachweis der Entsorgung mit einer Rechnung bzw. einem Entsorgungsnachweis. Ohne diese könnte der Fördergeber den Heizungs-Tausch-Bonus unter Umständen streichen, wodurch die Förderung der Heizung geringer ausfallen würde.