Welche Unterlagen benötigt man für die Wärmepumpen-Förderung der BAFA gemäß BEG seit dem 1.1.21? So wie ich es verstanden habe, braucht man neben hydr. Abgleich, Fachunternehmererklärung und den Rechnungen auch Wärmemengenzähler sowohl für Warmwasser als auch für Raumheizung sowie einen Stromzähler für die LWP? Ist das so korrekt oder gilt dies erst ab dem 01.01.2023?
Und was ist mit Versicherungsschein gemeint? Die Versicherung der wahrheitsgemäßen Angaben?
Erforderlich sind bereits jetzt Messgeräte, mit denen sich alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen der förderfähigen Wärmeerzeuger erfassen lassen. In Bezug auf die Wärmepumpe geht es dabei um einen Wärmemengenzähler und einen Stromzähler für den Wärmepumpenstrom. Beide Geräte sind erforderlich, um die Effizienz der Anlage zu ermitteln.
Bis zum 01. Januar 2021 ist außerdem eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige nachzurüsten.
Darüber hinaus benötigen Sie:
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