In den aktuellen News zum GEG schreiben Sie es so, dass sowohl Gas- als auch Ölheizungen ab 2024 noch eingebaut werden dürfen im Bestandsbau. In der Presse ist allerdings überall zu lesen, dass des nur für Gasheizungen der Fall ist und Ölheizungen neu ab 2024 verboten sein werden. Was stimmt denn jetzt?
Solange die Gesetzesnovellen nicht erlassen wurde, können wir Ihnen diese Frage leider nicht beantworten. Grundsätzlich sollte der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein, solange diese mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Gasheizungen könnten überdies auch allein erlaubt werden. Dann allerdings nur, wenn Sie mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden können und bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind. Wie diese im Detail aussehen, bleibt abzuwarten. Aktuell wird das Gesetz noch diskutiert. Sobald verbindliche Informationen verfügbar sind, informieren wir im Beitrag "Update: Verbot von Öl- und Gasheizungen kommt für Altbau später" sowie in unserem Newsletter.