Meine Ölheizung wurde am 1.4.2023 bestellt. Wegen Lieferprobleme erfolgt der Einbau erst 2024. Was, wenn auf dem Heizkessel Baujahr 2024 steht? Darf die noch eingebaut werden? Kann ja sein, dass wegen Lieferschwierigkeiten die erst Januar 2024 gebaut wurde.
In § 71 Abs. 12 des GEG heißt es dazu: "Absatz 1 [GEG-Anforderungen ab 2024] ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden."
Da Sie die Heizung vor dem 19. April 2023 bestellt haben, gilt diese Ausnahme in Ihrem Fall und Sie müssen die GEG-Anforderungen ab 2024 nicht einhalten. Es gelten die Regeln aus dem Jahr 2023, die mit keinen erhöhten Anforderungen verbunden sind. Können Sie die Bestellung entsprechend nachweisen, spielt das Baujahr des Kessels dabei keine Rolle.