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Expertenrat

Darf ich eine 2023 bestellte Ölheizung auch 2024 nach aktuellen Bedingungen einbauen lassen?

Frage von Silvia W. am 22.09.2023 

Kann eine im Oktober 2023 bestellte Ölheizung, die aufgrund von Lieferproblemen erst in 2024 eingebaut werden kann, in Baden Württemberg mit 15 % regenerativen Energien in Betrieb genommen werden? Ohne weitere Bioölanteile ab 2029.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Beschluss des Bundestages heißt es dazu unter § 71 Punkt 12: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden."

Das heißt: Haben Sie die Heizung nach dem genannten Stichtag bestellt, können Sie diese ohne höhere Anforderungen aller Voraussicht nach nur 2023 einbauen lassen. Ab 2024 gelten dann die Anforderungen des novellierten GEG. Im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?" informieren wir darüber.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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