Kann eine im Oktober 2023 bestellte Ölheizung, die aufgrund von Lieferproblemen erst in 2024 eingebaut werden kann, in Baden Württemberg mit 15 % regenerativen Energien in Betrieb genommen werden? Ohne weitere Bioölanteile ab 2029.
Im Beschluss des Bundestages heißt es dazu unter § 71 Punkt 12: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden."
Das heißt: Haben Sie die Heizung nach dem genannten Stichtag bestellt, können Sie diese ohne höhere Anforderungen aller Voraussicht nach nur 2023 einbauen lassen. Ab 2024 gelten dann die Anforderungen des novellierten GEG. Im Beitrag "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?" informieren wir darüber.