Wir wohnen seit 1993 in unserem Haus mit Ölheizung aus dem gleichen Jahr. Wir sind beide 85 Jahre alt. Können wir die Ölheizung weiter betreiben? Sie funktioniert störungsfrei und wird jährlich gewartet.
Aktuell sind Sie nicht von der Austauschpflicht des GEG betroffen. Diese gilt für 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Zudem haben Sie Bestandsschutz. Das heißt: Da Sie schon im Februar 2002 als Eigentümer im Haus gewohnt haben, kommt die Austauschpflicht der Heizung erst nach einem Eigentümerwechsel zum Tragen.
Ob die GEG-Novelle etwas an der Gesetzeslage ändert, lässt sich im Moment noch nicht mit Gewissheit sagen. Über aktuelle Entwicklungen dazu informieren wir auf der Seite "Update GEG: Ab wann gilt das Verbot von Öl- und Gasheizungen?".
Unabhängig vom GEG müssen Sie Haus oder Heizung hochwassersicher nachrüsten, wenn Sie in einem ausgewiesenen Hochwasser- oder Risikogebiet leben. Im Beitrag "Hochwasserschutzgesetz II: Ölheizung weiter erlaubt" informieren wir darüber.