Wir haben unser Haus 2004 errichtet. Dabei haben wir Liaporsteine 30cm Super-K Lambda 0,14 W/mK verwendet. Dieses Jahr wollen wir das Haus verputzen lassen. Muss nun eine zusätzliche Wärmedämmung laut EnEV 2014 angebracht werden, oder gilt der Grundsatz: "Das gilt allerdings nicht für denkmalgeschützte Häuser und für Außenwände, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind."
Wir haben verschiedene Angebote von Verputzer und jedes Mal eine andere Aussage bekommen.
In §9 i. V. m. Anlage 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind die hohen Anforderungen immer dann zu erfüllen, wenn:
Ausnahmen gibt es dabei, wenn:
Da Ihr Gebäude durch die verwendeten Materialien bereits die geforderte energetische Qualität aufweist, ist eine Dämmung gesetzlich nicht vorgeschrieben.