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Expertenrat

Unser Haus wurde 2004 errichtet. Muss beim Verputzen nun auch gedämmt werden?

Frage von Harald K. am 20.05.2017 

Wir haben unser Haus 2004 errichtet. Dabei haben wir Liaporsteine 30cm Super-K Lambda 0,14 W/mK verwendet. Dieses Jahr wollen wir das Haus verputzen lassen. Muss nun eine zusätzliche Wärmedämmung laut EnEV 2014 angebracht werden, oder gilt der Grundsatz: "Das gilt allerdings nicht für denkmalgeschützte Häuser und für Außenwände, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden sind."

Wir haben verschiedene Angebote von Verputzer und jedes Mal eine andere Aussage bekommen. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In §9 i. V. m. Anlage 3 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) sind die hohen Anforderungen immer dann zu erfüllen, wenn:


  • eine Außenwand ersetzt oder erstmals eingebaut wird
  • der Außenputz abgeschlagen und neu aufgebracht wird
  • eine plattenartige Verschalung auf die Fassade aufgebracht wird.

Ausnahmen gibt es dabei, wenn:


  • die Bauteile bereits unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31.12.1983 saniert oder errichtet wurden
  • weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche geändert werden

Da Ihr Gebäude durch die verwendeten Materialien bereits die geforderte energetische Qualität aufweist, ist eine Dämmung gesetzlich nicht vorgeschrieben.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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