Ich habe insgesamt 3 PV Anlagen auf zwei landwirtschaftlichen Gebäuden:
- Gebäude A (Stall), 29.70 kWp, BJ 2010
- Gebäude A (Stall), 19.92 kWp, BJ 2011
- Gebäude B (Scheune), 47.74 kWp, BJ 2012
Bin ich von der Einkommensteuer befreit?
Im Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 72 heißt es dazu: "Die Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb:
a) von auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 30 kW (peak) und
b) von auf, an oder in sonstigen Gebäuden vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,
insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft.
Werden Einkünfte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 erzielt und sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einnahmen insgesamt steuerfrei nach Satz 1, ist kein Gewinn zu ermitteln. In den Fällen des Satzes 2 ist § 15 Absatz 3 Nummer 1 nicht anzuwenden."
Sie erfüllen die Vorgaben des Punktes a mit einer Anlage und überschreiten die Leistung von Punkt b mit den beiden anderen. Aus diesem Grund ist maximal eine Anlage steuerfrei zu betreiben. Eine verbindliche Antwort dazu bekommen Sie von Ihrem Steuerberater oder vom zuständigen Finanzamt.