Muss der Vermieter den Dachboden einer Dachgeschosswohnung neu machen, wenn man durch die Teerpappe, die an einigen Stellen kaputt ist und durch kaputte Dachziegel nach draußen gucken kann? Die Dämmwolle, die teilweise auf dem Boden des Dachbodens liegt, scheint schon anzufangen zu schimmeln und auch an den Wänden und decken der Wohnräume sind bereits Wasserflecken zusehen.
Aus energetischen Gründen ist eine Sanierung dringend anzuraten, aber nicht Pflicht. Anders sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch. Denn laut § 535 BGB gilt: "Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten". Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu einem Mieterschutzverein in Ihrer Nähe. Die Experten prüfen den Fall konkret und stehen Ihnen beim weiteren Vorgehen zur Seite. Sie stellen auf diese Weise sicher, dass Sie sich rechtlich korrekt verhalten.