Ich plane eine Dachsanierung und will die Kosten steuerlich auf 3 Jahre als Sonderabschreibung nach Art. 35c EStG abschreiben. Muss die Sanierung von einem Energieberater geplant und bestätigt werden oder reicht es, wenn das ein Fachbetrieb ausführt und bestätigt?
Ein Energieberater ist empfohlen, aber nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist jedoch eine Fachunternehmererklärung. Die ausführende Firma bestätigt damit, dass Sie die Anforderungen der "Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes" (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung - ESanMV) eingehalten hat. Ein entsprechendes Muster will die Finanzverwaltung dazu noch vorlegen.