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Expertenrat

Welche Informationen muss die Fachunternehmererklärung für den Steuerbonus zum Sanieren enthalten?

Frage von Hans P. am 03.01.2024 

Ich möchte die Optimierung der Heizung nach §35c steuerlich geltend machen. Die Kosten belaufen sich auf rund 55.000 €. Dazu ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens erforderlich. Hier ist bisher unten stehendes ausgefüllt. Mir kommt das eher zu dünn vor. Was meinen Sie? Hätten Sie einen Vorschlag zur Verbesserung?

Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage, die bei Beginn der energetischen Maßnahme älter als 2 Jahre ist. Konkrete Benennung der energetischen Maßnahme:
- Umrüstung Flächenheizung verbunden mit neuem Estrich inkl. Entsorgung und Bodenlegearbeiten
- Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper
- Nachträgliche Dämmung von Heizkörpernischen und Dämmung der Wärmeverteilleitungen

Erfüllte Mindestanforderungen:
- Absenken der Vorlauftemperaturen durch neues Heizsystem
- Tauschen der Pumpen der Heizungsanlage
- Ausführen eines hydraulischen Abgleichs

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da der hydraulische Abgleich eine Voraussetzung zur Förderung ist, sollte dieser bei den energetischen Maßnahmen aufgeführt sein. Gleiches gilt für den Austausch der Heizungspumpe, wenn Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen möchten. Bei den erfüllten Mindestanforderungen können weitere Details angegeben werden. Nach Anlage 8 der ESanMV geht es dabei um einen Hinweis auf das durchgeführte Verfahren zum hydraulischen Abgleich (Verfahren A oder B des VDZEV) und den Energieeffizienzindex EEI der eingebauten Pumpe.

Zudem benötigen Sie einen Nachweis des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen des Spitzenverbands der Gebäudetechnik e. V. VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V..

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