Gelesen auf Ihrer Seite: Der Einkommensbonus bis 40.000 € kann nur von Selbstnutzern beantragt werden. Wir haben unser Einfamilienhaus an unsere Tochter überschrieben und haben lebenslang Wohnrecht. Was bedeutet das für die Förderung? Wer kann sie beantragen?
Den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) kann grundsätzlich nur der Eigentümer eines zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäudes beantragen. Während die steuerliche Förderung bei Vermietung nicht infrage kommt, ist es erlaubt, Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung anderen Personen unentgeltlich zu Wohnzwecken zu überlassen. Wir gehen davon aus, dass diese Ausnahme in Ihrem Fall jedoch nicht zur Anwendung kommen kann, da Sie das gesamte Gebäude nutzen und die Eigentümerin im entsprechenden Kalenderjahr nicht darin gewohnt hat. Das heißt: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung in diesem Fall aller Voraussicht nach nicht nutzen.
Anders verhält es sich, wenn Ihre Rechte als Dauerwohnberechtigte i. S. d. §§ 31 ff den Rechten und Pflichten eines Eigentümers der Wohnung entsprechen und wenn Sie aufgrund des Dauerwohnrechtsvertrags bei Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung bekommen. In diesem Fall lässt sich der Steuerbonus für die Sanierung auch mit lebenslangem Wohnrecht im bereits überschriebenen Gebäude beantragen.
Eine rechtlich verbindliche Antwort bekommen Sie von einem Steuerberater oder vom zuständigen Finanzamt.
Alternativ empfehlen wir Ihnen die BEG-EM-Förderung des BAFA. Diese bekommen Sie für zahlreiche Sanierungsmaßnahmen wie die Dämmung oder den Heizungstausch. Einen Überblick finden Sie in unserer Rubrik "Fördermittel".
Infrage kommt darüber hinaus auch der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Mit diesem können Sie 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend machen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.