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Expertenrat

Brauche ich beim Verkauf eines Hauses mit Baujahr 1911 einen Energieausweis?

Frage von Karin H. am 31.05.2017 

Ich habe hier ein Haus, das 1911 mit ca. 80 m² Wohnfläche, erbaut wurde (kein Denkmalschutz). Es hat 1976 Kunststofffenster bekommen und die Heizung läuft über Gas mit einem kleinen Gasbrenner im Nebengebäude. Die Heizung ist ebenfalls aus den Jahren zwischen 1965 u. 1976. Meine Frage: Brauche ich, wenn ich das Haus verkaufen will, einen Energieausweis? Zur Zeit steht es leer. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, sie benötigen für den Verkauf einen Energieausweis. Und zwar ist in Ihrem Fall beim Baujahr 1911 ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Dabei errechnet ein Energieberater auf Grundlage der Bausubstanz und Haustechnik den Energiebedarf des Hauses.

Die Daten aus dem Energieausweis müssen Sie dann zum Beispiel auch in der Immobilienanzeige angeben und dem Käufer den Energieausweis aushändigen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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