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Expertenrat

Können wir nachträglich von der Effizienzhausförderung zur Einzelmaßnahmenförderung wechseln?

Frage von Jörg H. am 11.03.2024 

Im Dezember 2021 hat mein Energieberater Denkmal bei der KfW einen BEG Antrag auf Energieeffizienzhaus Denkmal gestellt. Ich lasse jetzt die Details aus, denn das ginge zu sehr in die Tiefe. Geplant war der Tausch der Fenster und Sanierung des Daches mit Darlehn und Tilgungszuschuss. Mit dem Einbau einer Wärmepumpe würde das Energieeffizienzhaus Denkmal erreicht, sagte der Energieberater, was zunächst interessant klang. Entsprechend ist der Antrag gestellt worden.

Nachdem dann ein Fachmann für die Heizung vor Ort war, stellte dieser den Sinn der Wärmepumpe in Frage, da der Vorlauf 70 Grad beträgt. Das habe ich mit dem Energieberater kommuniziert. Er schrieb, dass das zutreffend sei, aber ggf. an den Heizkörpern Veränderungen den Vorlauf reduzieren könnten.

Das habe ich verneint, da gerade zuvor noch die Thermostatventile getauscht wurden, um einen hydraulischen Abgleich zu ermöglichen. Wir hatten dann noch ein längeres Telefonat und für mich war klar, dass die Wärmepumpe als Unsinn beerdigt wurde.

In einer späteren Mail (alles vor Beginn der Maßnahme) habe ich dem Berater dann nochmals die aktuelle Kostenplanung der Architektin geschickt. Die Wärmepumpe war hier nicht enthalten, aber die Kosten sind 2022 durch die Decke geschossen, daher die neue Kostenplanung, damit noch nachjustiert werden konnte.

Nun ist die Maßnahme abgeschlossen und der Energieberater fragt, wo denn der Nachweis der Wärmepumpe sei. Oder ob ICH mit der Bank die Änderungen besprochen hätte.

Es war jetzt eine recht lange Einleitung. Bei einem Effizienzhaus kann ja zurückgestuft werden, wenn der beantragte Standard nicht erreicht wird. Kann das Energieeffizienzhaus Denkmal EE auf Einzelmaßnahmen zurückgestuft werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ein Wechsel von der Effizienzhaus- zur Einzelmaßnahmenförderung ist nachträglich leider nicht mehr möglich. Erfüllen Sie die Vorgaben zur Förderung nicht, könnten Darlehen und Tilgungszuschuss daher wegfallen. Wir empfehlen dringend, den Sachverhalt mit einem Sachverständigen zu besprechen. Dieser zeigt auf, welche Möglichkeiten aktuell bestehen, um die Fördervorgaben zu erfüllen.

Bestehen keine Möglichkeiten, hilft der Kontakt zum Energieberater. Alternativ können Sie auch einen Rechtsexperten hinzuziehen. Dieser prüft, ob hier ein Beratungsfehler vorliegt. Wichtig ist es dazu, die gesamte Kommunikation möglichst nachvollziehbar vorlegen zu können.

Kommt keine Förderung mehr infrage und Sie können keine Ansprüche geltend machen, bleibt der Steuerbonus für die Sanierung als Alternative. Diesen können Sie nachträglich nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Möglich ist das verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren, wie wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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