Wir bewohnen ein EFH in einer WEG. Die Miteigentümer von 16 Doppelhaushälften haben sich bisher wegen falscher Aussagen der Verwaltung geweigert, die tatsächlich errichteten qm beheizte Nutzfläche bzw. die persönliche einzeln beheizte Nutzfläche umzulegen. Was können wir tun, um diesem Zustand mit der neuen Gesetzgebung abzuhelfen?
Da es sich in Ihrem Fall um eine rechtliche Frage handelt, können wir aus der Ferne leider keine konkrete Antwort geben. Denn dieses hängt im Einzelnen von zahlreichen Faktoren ab, wie etwa der Vertragsgestaltung. Unterstützung beim weiteren Vorgehen bekommen Sie daher von einem Rechtsexperten für Eigentumsrecht oder einer Vereinigung wie den regionalen Haus- und Grundbesitzer-Vereinen.