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Expertenrat

Wie erreichen wir, dass die Eigentümer einer Doppelhaus-WEG die tatsächlich errichteten qm beheizte Nutzfläche umlegen?

Frage von Harald  D. am 19.03.2021 

Wir bewohnen ein EFH in einer WEG. Die Miteigentümer von 16 Doppelhaushälften haben sich bisher wegen falscher Aussagen der Verwaltung geweigert, die tatsächlich errichteten qm beheizte Nutzfläche bzw. die persönliche einzeln beheizte Nutzfläche umzulegen. Was können wir tun, um diesem Zustand mit der neuen Gesetzgebung abzuhelfen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da es sich in Ihrem Fall um eine rechtliche Frage handelt, können wir aus der Ferne leider keine konkrete Antwort geben. Denn dieses hängt im Einzelnen von zahlreichen Faktoren ab, wie etwa der Vertragsgestaltung. Unterstützung beim weiteren Vorgehen bekommen Sie daher von einem Rechtsexperten für Eigentumsrecht oder einer Vereinigung wie den regionalen Haus- und Grundbesitzer-Vereinen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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