Ich betreibe eine Niedertemperatur-Ölheizung im Altbau (Bj. ca. 1950, Eigenheim). Die Heizung wurde 2010 eingebaut. Was ist nach dem GEG ab 2024 noch möglich:
1) Neuer Niedertemperatur-Ölkessel?
2) Neuer Brennwert-Ölkessel?
3) Oder sind beide Varianten erlaubt?
Eine verbindliche Antwort auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider nicht geben, da die Novelle des Gebäudegesetzes noch nicht verabschiedet wurde. Wir gehen davon aus, dass Brennwertkessel erlaubt bleiben, bis die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Wahrscheinlich ist, dass Sie ab 2024 auch eine Beratung in Anspruch nehmen müssen, bevor Sie eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese soll über die Bedeutung der Wärmeplanung und die Folgen des Einbaus der fossilen Heiztechnik informieren.
Unser Tipp: Prüfen Sie, ob auch eine Umweltheizung infrage kommt. Durch die attraktive Förderung für den Heizungstausch kann sich das auch im Altbau lohnen.
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