Flüssiggas von Rheingas ist die optimale Alternative zu Heizöl. Der Vorteil von Flüssiggas: Das Volumen lässt sich komprimieren und es ist möglich, große Energiemengen in kleinen Behältern zu lagern. Moderne Technologien wie Brennwerttechnik (Gasheizung), Blockheizkraftwerke (BHKW), Gaswärmepumpen, Brennstoffzellen sowie Strahlungsheizungen lassen sich mit Flüssiggas betreiben. Flüssiggasheizungen können zudem sehr gut mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Im Vergleich zur Ölheizung ist der Investitionsaufwand einer Flüssiggasheizung geringer und der Wirkungsgrad höher. Das Flüssiggasgerät kann explizit gesteuert und hocheffizient eingesetzt werden - insbesondere in ländlichen Gegenden, wo es keine Erdgas- oder Fernwärmenetze gibt. Weiterer Vorteil einer Gasheizung mit Flüssiggas: Flüssiggas ist nicht wassergefährdend und darf somit sogar in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten ohne Auflagen gelagert werden.
Die Flüssiggas-Belieferung durch Rheingas
Rheingas beliefert Hausbesitzer zuverlässig mit Flüssiggas. Hausbesitzer können das Flüssiggas von Rheingas in Tanks außerhalb des Hauses lagern. Voraussetzung für die Aufstellung eines Flüssiggastanks ist, dass auf dem Grundstück ausreichend Platz vorhanden ist. Die gängigsten Flüssiggastanks sind zwischen 2,50 Meter und 5,50 Meter lang und 1,25 Meter im Durchmesser. Die Stahltanks können oberirdisch oder halboberirdisch aufgestellt oder unterirdisch im Boden eingelagert werden. Die exakte Größe des Flüssiggastanks richtet sich nach dem individuellen Heizbedarf, dem Alter des Hauses, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und danach, in welchen Zeitabständen getankt werden soll. In der Regel sollte der Flüssiggastank so groß gewählt werden, dass eine Gasfüllung pro Jahr ausreicht. Als grobe Referenz gilt: Ein Einfamilienhaus mit 150 Quadratmetern Wohnfläche und einem Vier-Personen-Haushalt benötigt circa 20.000 Kilowattstunden/Jahr, dies entspricht rund 2.900 Litern Flüssiggas pro Jahr.
Grundvoraussetzung für die Belieferung durch Rheingas ist, dass Rheingas nur Tanks mit Flüssiggas befüllen darf, die sich in Kundeneigentum befinden. Daher ist bei der Bestellung ein Eigentumsnachweis (Kopie des Kaufvertrags) für den Flüssiggastank erforderlich. Zudem benötigt Rheingas Prüfnachweise des Behälters. Alternativ können Hausbesitzer auch einen Flüssiggastank bei Rheingas mieten. Rheingas liefert die gewünschte Menge Flüssiggas zuverlässig und problemlos ohne Verschmutzung und Geruchsbelästigung. Die Lieferung erfolgt in Straßentankwagen zur jeweiligen Verwendungsstelle. Flüssiggas von Rheingas wird in eigenen Lagerstätten in großen Mengen bevorratet - die Versorgung wird so sichergestellt.