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Expertenrat

Ab wann gilt die Pflicht, Gasheizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzubauen?

Frage von Esther L. am 21.12.2022 

Könnten Sie mir weiterhelfen, wie nun die aktuelle gesetzliche Regelung zum angekündigten Gasheizungsverbot ab 2024 aussieht? In der Presse stand, dass dieses zwar geplant war, aber wieder gekippt wurde. Ist das also so noch aktuell oder dürfte ich theoretisch auch in 2025 oder später noch eine reine Gasheizung für Erdgas einbauen?

Ab wann darf nach aktueller Rechtslage nur noch eine Heizungsanlage mit 65 % Anteil an erneuerbaren Energien eingebaut werden? Ich habe aktuell bereits ein EFH mit einer Hybridheizungslösung aus einem alten Gas-Niedertemperaturkessel mit 21 kW und zwei Kaminen und heize aufgrund der explodierenden Gaspreise bereits heute überwiegend mit Holz. Hierzu nutze ich einen modernen 9 kW wasserführenden Kaminofen, der, wenn er durchgehend befeuert wird, mit einem zusätzlichen 500 l Pufferspeicher in der Lage ist, das Wasser für die Heizung ausreichend zu erwärmen und einzuspielen, um damit das komplette Haus/sämtliche Heizkörper zu beheizen. Zusätzlich gibt es noch einen weiteren 6 kW Kamin ohne Wasserführung im Obergeschoss.

Ich möchte auch weiterhin das Haus überwiegend mit Holz als nachwachsenden Rohstoff beheizen, lediglich für Warmwasser und als Notfallabsicherung benötige ich die ergänzende Gasheizung. Wenn ich nun den alten Kessel gegen eine reine Gas-Brennwerttherme tausche, soll ja die Vorschrift gelten, dass 65 % der Energie über erneuerbare Energien abgedeckt werden.

Nach meinem Verständnis ist dieses ja bereits jetzt der Fall, da von den aktuell 21 KW (Heizkessel) 65 % 13,5 kW wären und ich mit 9 + 6 bei 15 kW aus erneuerbaren Energien komme?

In einem Schreiben des BMWK steht zum Thema Hybridheizung Folgendes: "Eine weitere Option ist der Einbau einer sogenannten Hybridheizung. Diese ist eine Heizung, bei der maximal 35 Prozent der verbrauchten Wärme mit fossilen Brennstoffen erzeugt werden. Der restliche Anteil von mindestens 65 Prozent muss durch erneuerbare Energien (Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie, grüne Gasen oder einen Heizstab oder eine Heizpatrone betrieben mit PV-Strom vom Dach des Gebäudes oder aus dem Quartier) bereitgestellt werden. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist grundsätzlich anhand von Schätzungen vorab zu berechnen. Zur Vereinfachung und unbürokratischen Umsetzung dieser Vorgabe wird bei einer Hybridheizung bestehend aus fossilen Gas- oder Ölkesseln in Kombination mit einer elektrischen Wärmepumpe die Einhaltung der 65-Prozent-Pflicht angenommen, sofern der Leistungsanteil der Wärmepumpe 30 Prozent oder höher ist.

Leider ist dort nicht meine Hybridlösung aufgeführt, in welcher der Anteil erneuerbare Energien nicht aus einer Wärmepumpe, sondern über die Kaminöfen/Wasserführende kommt. Wie wäre hier die Annahme zur vereinfachten Überprüfung der Umsetzung dieser Vorgabe?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Update Frühjahr 2023: Das Gesetzesverfahren wurde jetzt auf den Weg gebracht, ein erster Entwurf und Informationen zu möglichen Erfüllungsoptionen liegen vor.


Aktuell gibt es in Bezug auf den Einbau der Gasheizung überwiegend keine Einschränkungen. In einigen Bundesländern fordern regionale Gesetze einen EE-Anteil von 15 Prozent, den Sie mit der beschriebenen Anlage einhalten. Experten erwarten eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im kommenden Jahr, die dann ab 2024 gelten soll. Darin könnte dann die Pflicht enthalten sein, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent regenerativem Anteil zu installieren. Wie Sie das erreichen, bleibt Ihnen überlassen. So ist es beispielsweise möglich, die Gasheizung mit Biogas zu betreiben. Entscheiden Sie sich dafür, können Sie alles lassen, wie es ist und die Gasheizung problemlos austauschen. Beheizen Sie das Haus ganzjährig mit dem wasserführenden Kaminofen und nutzen die Gasheizung hauptsächlich für die Warmwasserbereitung, dürfte die bestehende Konfiguration auch funktionieren. Das muss im Zweifel ein Energieberater beurteilen bzw. bestätigen.

Wichtig ist, dass es aktuell keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen gibt. Eine zuverlässige Antwort auf Ihre Frage ist daher nicht möglich.

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