Ab welchem Datum steigt der vorgeschriebene Anteil der Nutzung erneuerbarer Energien bei der Heizungssanierung im Bundesland Hamburg? Aktuell vorgeschrieben ist ein Anteil von 15 %. Dieser soll auf 65 % gesteigert werden. Widersprüchliche Aussagen im Internet: entweder schon 1.1.24 oder 1.1.27?
Aktuell gibt es hierzu noch keine verbindlichen Informationen. Die Regierung arbeitet derzeit an einer Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), mit der bei dem Einbau einer neuen Heizung deutschlandweit 65 Prozent des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken sind. Geplant ist, dass das entsprechende Gesetz bzw. die Gesetzesänderung ab 01. Januar 2024 in Kraft tritt. Im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck" informieren wir über den aktuellen Kenntnisstand.