Wir ließen 1980 in unser Zweifamilienhaus eine neue Ölheizung einbauen. Im Jahre 2006 erhielt die Heizung einen neuen Brenner und eine neue Schaltarmatur. Ist unsere Heizung nun 37 Jahre oder 11 Jahre alt?
Entscheidend für das Alter der Heizung das Baujahr des Wärmeübertragers. Dieser gibt die Betriebsart vor und ermöglicht zum Beispiel bei neuen Heizungen die Nutzung des Brennwerts.
Ihre Heizung ist damit 37 Jahre alt. Nach aktuell gültiger Energieeinsparverordnung muss sie dabei getauscht werden. Das gilt zumindest dann, wenn: