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Expertenrat

Wo finde ich einen Antrag zur Haustüren-Förderung?

Frage von Hans-Joachim  M. am 19.03.2018 

Wo bekomme ich einen Antrag für den Zuschuss zur neuen Haustüre? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Antrag für die Zuschuss-Förderung einer neuen Haustür müssen Sie online Stellen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat dazu ein eigenes Portal eingerichtet: KfW-Zuschussportal.

Nach der kostenfreien Anmeldung können Sie Ihre Antragsdaten dort einfach eingeben und online absenden. Wichtig zu wissen ist, dass Sie für die Förderung über das Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss" zunächst eine Bestätigung von einem Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes einholen müssen. Warum sich eine Förderung über das Programm 455-E "Altersgerecht Umbauen – Investitions­zuschuss - Einbruchschutz" mehr lohnt, erfahren Sie im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".


Kommentare

Hans-Joachim  M.

Ich möchte meine Haustüre ersetzten. Habe ein Angebot von 4850,-€. Wie bekomme ich die Fördermittel dazu?

ENERGIE-FACHBERATER 

Zunächst müssen Sie sich für ein Förderprogramm entscheiden. Für einen Zuschuss stehen dabei die Programme 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss" und 455 "Altersgerecht Umbauen – Investitions­zuschuss - Einbruchschutz" der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Auswahl. 

Im Programm 430 bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten. Die Haustür muss dafür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen (Herstellerangabe). Wichtig ist außerdem, dass ein Experte der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes die Maßnahme gegenüber der KfW bestätigt. Diesen müssen Sie beauftragen, noch bevor Sie die Fördermittel beantragen.

Im Programm 455 bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Die übrigen werden auch hier mit 10 Prozent bezuschusst. Neben einem U-Wert von 1,3 W/m²K muss die Tür hierfür auch die Widerstandsklasse RC2 der DIN EN 1627 erreichen (Herstellerangabe). Ist die Tür kein Bestandteil der wärmeumschließenden Gebäudehülle (z.B.: Kellertür) muss der U-Wert nicht eingehalten werden. Einen Energieberater müssen Sie für dieses Programm nicht beauftragen. 

Haben Sie sich für ein Förderprogramm der KfW entschieden, können Sie den Antrag online einreichen. Das funktioniert über das Zuschussportal der KfW: https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

Hier müssen Sie sich kostenfrei registrieren, bevor Sie den Förderantrag dann im Internet ausfüllen und absenden können. Wichtig: Die Anträge müssen in jedem Fall noch vor dem Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. 

Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" noch einmal zusammengefasst. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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