Wie hoch ist der Zuschuss für eine neue Haustür?
Beim BAFA können Eigentümer.innen im Programm BEG EM (Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle) einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Sanierungskosten beantragen. Außerdem ist ein Zusatzbonus in Höhe von 5 Prozent für Maßnahmen aus dem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich.
Wie funktioniert die Antragstellung beim BAFA?
Der
Zuschuss für eine neue Haustür muss direkt online beim BAFA beantragt werden,
und zwar zusammen mit einem Energieberater / Sachverständigen und vor dem Beginn der Bauarbeiten. Für die Antragstellung benötigen Eigentümer einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. Einen Sachverständigen in Ihrer Nähe finden Sie hier. Der U-Wert der neuen Haustür darf maximal 1,3 W/(m²·K) betragen. Alle Formulare und Merkblätter dazu finden Sie hier. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
Kann der BAFA-Zuschuss auch nach dem Einbau der Haustür beantragt werden?
Nein,
das geht leider nicht. Die Förderung muss immer vorher beantragt
werden. Erst nach einer Förderzusage können Sie loslegen. Wurde der
richtige Zeitpunkt für die Antragstellung beim BAFA verpasst, ist
alternativ noch der Steuerbonus nach Einbau der neuen Haustür möglich.
Werden auch Eigenleistungen beim Haustür-Tausch gefördert?
Ja, im Rahmen der BEG-Förderung sind auch Eigenleistungen förderfähig - allerdings nur die Materialkosten, die direkt mit der Sanierungsmaßnahme in Verbindung stehen. Eigenleistungen bei Umfeldmaßnahmen sind nicht förderfähig.
Gibt es den Zuschuss für Einbruchschutz noch?
Nein, aktuell steht das KfW-Programm 455-E nicht zur Verfügung. Eigentümer können auf die BEG-Förderung bei BAFA /KfW ausweichen (dann müssen auch die energetischen Anforderungen erfüllt werden) oder den Förderkrefit der KfW im Programm Altersgerecht Umbauen 159 nutzen.
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